Das Urheberrecht ist ein Monopolrecht mit Erlaubnisvorbehalt. Das heißt, Urheber:innen besitzen in der Regel alle Rechte an von ihnen erstellten Inhalten, so dass nur sie diese wirtschaftlich verwerten und verbreiten dürfen. Grundsätzlich ist damit jede Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Inhalts zustimmungs- und oftmals auch vergütungspflichtig (Ausnahmen hiervon stellen sogenannte „Schrankenregelungen“ dar: Zitatrecht, § 51 UrhG, Unterricht und Lehre § 60a UrhG).
Die Schrankenbestimmung für Unterricht und Lehre in § 60a UrhG sieht Erleichterungen für Nutzungen eines Lernmaterials in der Hochschule bis zu einem bestimmten Umfang vor (15 % bei Druckwerken; 5 Min bei Videos und Musik). Nach dem Gesetzestext darf die Nutzung erfolgen:
- für Lehrende und Teilnehmer:innen der jeweiligen Veranstaltung,
- für Lehrende und Prüfer:innen an derselben Bildungseinrichtung sowie
- für Dritte, soweit dies der Präsentation des Unterrichts oder von Unterrichts- oder Lernergebnissen an der Bildungseinrichtung dient.
Damit ist der Kreis der begünstigten Personen zwar relativ weit. Eine Nutzung durch Dritte ist aber erst möglich, wenn das konkret in Rede stehende Werk bereits für den Unterricht an der Bildungseinrichtung verwendet worden ist. Ferner können nur Personen mit einem institutionellen Bezug zu einer Bildungseinrichtung von der Schranke des § 60a UrhG Gebrauch machen.
Solche Einschränkungen sehen offene Lizenzen nicht vor. Sie ermöglichen die rechtskonforme, aber unkomplizierte Einräumung von Nutzungsrechten innerhalb des geltenden Urheberrechts, insbesondere für die Weiterlizenzierung von Inhalten, und zwar auch im Hochschulkontext (vgl. u. a. DUK 2015, twillo 2021).
Offene Lizenzen wurden entwickelt, um die Rechte von Urheber:innen zu schützen und gleichzeitig Dritten die (Weiter-)Verwendung und zum Teil sogar Anpassung und Änderung ihrer Inhalte und Materialien zu ermöglichen. Die Wahl einer bestimmten offenen Lizenz (und damit verbunden bestimmte Möglichkeiten der Nachnutzung ihrer Inhalte) liegt hierbei bei den Urheber:innen selbst. Auf diese Weise werden die Einschränkungen des Urheberrechts überwunden; Urheber:innen bleiben aber gleichzeitig als solche anerkannt. Dies ist im Bereich von Wissenschaft und Forschung von besonderer Relevanz.
OER sind offen lizenziert und ermöglichen somit ihre freie, aber dennoch regulierte Verwendung mit verschiedenen Nutzungsgraden. Auf dem Portal twillo wird für eine offene Lizenzierung das standardisierte Creative Commons-Lizenzsystem empfohlen (vgl. u. a. DUK 2015, twillo 2021)
Es existiert eine Vielzahl unterschiedlicher CC-Lizenzen, die sich erheblich voneinander unterscheiden. So können Urheber:innen mit ihrer Wahl einer CC-Lizenz die Nutzung ihrer Inhalte entweder relativ stark einschränken oder umfassend ermöglichen. Die u.s Liste gibt einen Überblick über gängige CC-Lizenzen.
<script> var acc = document.getElementsByClassName("accordion"); for (var i = 0; i < acc.length; i++) { acc[i].addEventListener("click", function() { var panel = this.nextElementSibling; /* if panel already open */ if (panel.style.maxHeight) { this.classList.toggle('activeA', false); panel.style.maxHeight = null; return; } /* else */ for (var j = 0; j < acc.length; j++) { acc[j].classList.toggle('activeA', false) var p = acc[j].nextElementSibling; p.style.maxHeight = null; } this.classList.toggle('activeA', true); panel.style.maxHeight = panel.scrollHeight + "px"; }); } </script>Es bestehen keine Restriktionen im Hinblick auf die Verwendung, Veränderung und Verbreitung des Inhalts/Werks. Kopien und bearbeitete Versionen können auch kommerziell genutzt werden. Zwar sind keine Urheberangaben nötig, aus Wertschätzung wird die urhebende Person meist trotzdem genannt.
Zur Lizenz
Der Name der urhebenden Person muss genannt werden. Kopien und bearbeitete Versionen des Inhalts/Werks können auch kommerziell genutzt werden.
Zur Lizenz
Neben der korrekten Namensnennung der urhebenden Person ist es erforderlich, alle bearbeiteten Versionen des Inhalts/Werks unter derselben Lizenz zu veröffentlichen. Dies stellt sicher, dass die Inhalte auch weiterhin frei zugänglich bleiben.
Zur Lizenz
Der Name der urhebenden Person muss genannt werden. Kopien und bearbeitete Versionen des Inhalts/Werks können auch kommerziell genutzt werden.
Zur Lizenz
Diese Lizenz erlaubt Dritten die Weiterverbreitung des Inhalts/Werkes, kommerziell wie nicht-kommerziell, solange dies ohne Veränderungen und vollständig geschieht. Zudem muss die urhebende Person genannt werden.
Zur Lizenz
Neben der korrekten Namensnennung der urhebenden Person ist es erforderlich, alle bearbeiteten Versionen des Materials unter derselben Lizenz zu veröffentlichen. Kopien und bearbeitete Versionen dürfen nicht kommerziell genutzt werden.
Zur Lizenz
Diese Lizenz erlaubt Dritten die Weiterverbreitung des Inhalts/Werkes solange dies ohne Veränderungen und vollständig geschieht. Zudem muss die urhebende Person genannt werden. Kopien und bearbeitete Versionen dürfen nicht kommerziell genutzt werden.
Zur Lizenz
Alle o.g. Informationen können Sie im Bereich Rechtliches auf twillo nachlesen.
Die wichtigsten Aspekte zum Thema Urheberrecht und offene Lizenzierung von Materialien finden Sie in dem u.s. Video "Urheberrecht für Nicht-Jurist:innen" (Hirsch 2020).
CC-Lizenzen auf einen Blick finden Sie z.B. in diesem Handzettel der Martin-Luther-Universität-Wittenberg (o.J.).
<iframe width="560" height="315" src="https://www.youtube-nocookie.com/embed/E955up7vtCk" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen name="Urheberrecht von und für Nicht-Jurist:innen"></iframe> Video Urheberrecht für Nicht-Jurist:innen von Nele Hirsch, lizenziert unter CC 0 (1.0)