-
Notifications
You must be signed in to change notification settings - Fork 31
New issue
Have a question about this project? Sign up for a free GitHub account to open an issue and contact its maintainers and the community.
By clicking “Sign up for GitHub”, you agree to our terms of service and privacy statement. We’ll occasionally send you account related emails.
Already on GitHub? Sign in to your account
German Taxation: Versteuerung von geschenkten und wieder verkauften Airdrops #132
Comments
Ich sehe hier zwei Möglichkeiten, welchen Wert die Coins beim Rechtsvorgänger gehabt haben können:
Problem ist, dass man - egal wie man es dreht und wendet - eigentlich keinen 100%ig korrekten Wert des Rechtsvorgängers feststellen kann. Was man machen könnte, wäre direkt beim zuständigen Finanzamt mal nachzufragen, wie das BMF dort ausgelegt wird. |
As this is only relevant for the german taxation, I'll state this issue in German.
Gemäß BMF-Schreiben kann ein Airdrop durch
erhalten werden.
Falls man selber keine Aktion tätigen musste, um den Airdrop zu erhalten, gilt er als geschenkt und die schenkungssteuerlichen Regelung treten ein (Randnummer 74)
Beim Verkauf dieses Airdrops könnte es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft handeln. Verstehe ich es richtig, dass dann folgender Satz zutrifft:
Bei unentgeltlichem Erwerb ist die Anschaffung des Rechtsvorgängers maßgebend (§ 23 Absatz 1 Satz 3 EStG).
Heißt dass, dass man zur Berechnung des Gewinns wissen muss, wann und zu welchem Preis der Vorgänger den Coin gekauft hat? Oder ist damit nur gemeint, dass wenn man eine Leistung für 0 € erbracht hat, dass dann die Anschaffung des Rechtsvorgängers maßgebend ist. Auch das stelle ich mir unmöglich vor, auszuwerten.
Bspw. der FLAR Airdrop wurde allen gegeben, die XRP gehalten haben. Das geschah nicht zwingend mit eigenem Zutun, könnte also als Schenkung angesehen werden. Nun kann man aber wohl nichts über die Anschaffung des Rechtsvorgängers vermuten, das ist ja alles andere als Ungewiss...
@tobias-p Meinung dazu?
The text was updated successfully, but these errors were encountered: